Wer KI-Bilder oder -Videos mit Bezug zu Thailand erstellt, sollte wissen, wo die tatsächlichen rechtlichen Grenzen liegen, statt zu raten. Kurz gesagt: Thailand hat noch kein Gesetz, das „KI-generierten Content" als eigene Kategorie regelt. Thailands Electronic Transactions Development Agency (ETDA) veröffentlichte am 2. Juli 2026 einen Entwurf für ein KI-Gesetz zur öffentlichen Konsultation, der unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, Audio und Video vorsieht — aber zum jetzigen Zeitpunkt ist das nur ein Entwurf, kein geltendes Recht. In der Zwischenzeit gilt für ein KI-generiertes Bild oder Video tatsächlich das allgemeine Recht, das ohnehin für jedes manipulierte oder gefälschte Medium gilt: das Computerkriminalitätsgesetz, die Verleumdungsvorschriften des Strafgesetzbuchs und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Nichts davon ist Rechtsberatung — die Lage ist tatsächlich noch in Bewegung, und wer über die rein private Nutzung hinausgeht, sollte einen in Thailand zugelassenen Anwalt zur eigenen konkreten Situation konsultieren.
Fiktive KI-Generierung kostenlos testenStand 2026 behandelt das thailändische Rechtssystem ein KI-generiertes Bild oder Video im Wesentlichen wie jedes andere manipulierte oder gefälschte Medium — entscheidend ist, was der Content zeigt und wie er verwendet wird, nicht die Tatsache, dass ein generatives Modell ihn erstellt hat. Das bedeutet, die Gesetze, die am ehesten auf ein KI-generiertes Bild anwendbar sind, sind das bestehende Computerkriminalitätsgesetz B.E. 2550 (2007), geändert durch das Computerkriminalitätsgesetz (Nr. 2) B.E. 2560 (2017), die allgemeinen Verleumdungsvorschriften des Strafgesetzbuchs und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten B.E. 2562 (2019), wenn das biometrische Abbild einer realen Person betroffen ist.
Artikel 16 des Computerkriminalitätsgesetzes ist die am direktesten relevante Vorschrift für manipulierte Bilder, und ihr Anwendungsbereich ist allgemein — sie gilt für jede Person, nicht für eine bestimmte geschützte Gruppe. Laut der offiziellen Übersetzung des thailändischen Ministeriums für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (MDES) macht sich strafbar, wer das Bild einer anderen Person, das „erstellt, bearbeitet, erweitert oder verändert" wurde, so in ein öffentlich zugängliches Computersystem einbringt, dass es geeignet ist, dieser Person Rufschädigung, Beleidigung, Hass oder Demütigung zuzufügen — mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Baht. Das ist das, was Thailand heute am ehesten einer speziellen Deepfake-Regel besitzt, und sie ist um den Schaden für eine reale, identifizierbare Person herum aufgebaut, nicht um die KI-Generierungsmethode selbst.
Der Entwurf für ein Gesetz über künstliche Intelligenz, den die ETDA im Juli 2026 veröffentlicht hat, verfolgt Berichten zufolge einen risikobasierten Ansatz, der sich weitgehend an Rahmenwerken wie dem EU-KI-Gesetz orientiert. Eine der Vorschriften verpflichtet Entwickler von Systemen, die Bilder, Audio oder Video generieren oder verändern können, maschinenlesbare Kennzeichnungen einzubetten, die den Content als KI-generiert identifizieren, mit gemeldeten Bußgeldern zwischen 1 und 5 Millionen Baht pro Verstoß bei Hochrisikofällen. Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich der Entwurf in einer rund 30-tägigen öffentlichen Konsultationsphase ab dem 2. Juli 2026 — er wurde noch nicht verabschiedet, und seine Bestimmungen können sich vor (oder falls) einem Inkrafttreten noch ändern. Jede konkrete Kennzeichnungs- oder Offenlegungspflicht sollte bis zur Veröffentlichung des endgültigen Textes im Königlichen Amtsblatt als vorläufig betrachtet werden.
Thailands Anti-Fake-News-Zentrum hat öffentlich davor gewarnt, dass KI-Deepfake-Bilder realer Personen bereits ohne eigenes KI-Gesetz gegen geltendes thailändisches Recht verstoßen können, und die thailändische Medienberichterstattung 2026 hat speziell sexuelle oder rufschädigende Deepfakes realer, identifizierbarer Personen — prominent oder nicht — als den klarsten Bereich rechtlicher Risiken unter dem Computerkriminalitätsgesetz und den Verleumdungsvorschriften des Strafgesetzbuchs benannt. Hier nützt eine allgemeine Beruhigung am wenigsten: Content, der das Gesicht oder die Stimme einer realen Person darstellt, benennt oder eng nachahmt, fällt in eine deutlich andere Risikokategorie als rein fiktiver Content.
Für vollständig fiktive KI-Charaktere, die keine reale identifizierbare Person darstellen, benennen oder eng nachahmen, erscheint die aktuelle rechtliche Lage in Thailand insgesamt risikoärmer als bei Content, der um das Abbild einer realen Person herum aufgebaut ist, da Artikel 16 des Computerkriminalitätsgesetzes und die Verleumdungsvorschriften des Strafgesetzbuchs sich speziell auf den Schaden für eine reale, identifizierbare Person beziehen. Allerdings deutet die regulatorische Richtung, die Thailands KI-Gesetzentwurf zeigt, darauf hin, dass Generierungs- und Kennzeichnungspflichten für KI-Plattformen mit der Zeit eher strenger als lockerer werden dürften. Nichts davon ersetzt Rechtsberatung zur eigenen konkreten Situation — Thailands KI- und Cyberkriminalitätsrecht befindet sich bis 2026 weiterhin im Wandel, und nur ein in Thailand zugelassener Anwalt kann sagen, wie es auf das eigene Vorhaben tatsächlich anzuwenden ist.
Noch nicht, Stand 2026 — ein KI-Gesetzentwurf wurde am 2. Juli 2026 von Thailands ETDA zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht, ist aber noch nicht verabschiedet. KI-generierter Content wird derzeit nach bestehendem allgemeinem Recht beurteilt: dem Computerkriminalitätsgesetz, den Verleumdungsvorschriften des Strafgesetzbuchs und dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Dies ist eine allgemeine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung.
Das ist nach unserem Verständnis des aktuellen thailändischen Rechts die risikoreichste Kategorie. Artikel 16 des Computerkriminalitätsgesetzes stellt es unter Strafe, das Bild einer anderen Person so zu verändern oder zu erstellen, dass es geeignet ist, Rufschädigung, Beleidigung, Hass oder Demütigung zuzufügen — mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu 200.000 Baht. Rufschädigender Content kann zudem die Verleumdungsvorschriften des Strafgesetzbuchs berühren. Konsultieren Sie einen in Thailand zugelassenen Anwalt, bevor Sie dies für Ihren konkreten Fall als endgültig betrachten.
Noch nicht als verbindliches Gesetz. Ein im Juli 2026 zur öffentlichen Konsultation veröffentlichter KI-Gesetzentwurf würde Entwickler bestimmter KI-Generierungssysteme verpflichten, maschinenlesbare KI-Kennzeichnungen einzubetten — aber zum jetzigen Zeitpunkt ist dieser Entwurf noch nicht verabschiedet, und seine endgültigen Anforderungen können sich noch ändern.
Thailands Ministerium für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (MDES) veröffentlicht die offizielle Übersetzung des Computerkriminalitätsgesetzes B.E. 2550 (2007) und seiner Änderung von 2017 — eine verlässlichere Primärquelle als jede Zusammenfassung aus zweiter Hand, auch diese hier.











